Einsprache gegen das Strassenverzeichnis abgelehnt

Nachdem mittlerweile das Fahrverbot auf der Rotenwiesstrasse aufgehoben ist und in diesem Gebiet neu auch die Tempo 30-Zone integriert werden konnte, hatte sich der Gemeinderat nochmals mit den hängigen Einsprachen gegen das Strassenverzeichnis zu befassen. In Anbetracht der vorliegenden Situation wies der Gemeinderat die Einsprache gegen das Strassenverzeichnis ab.

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Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strassengesetzes (bGS 731.11; StrG) erliess der Gemeinderat das Strassenreglement, welches an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014 mit grossem Mehr angenommen wurde. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden genehmigte das Strassenreglement am 24. Juni 2014. Nach Art. 34 Abs. 3 StrR bestimmt der Gemeinderat das Inkrafttreten. Das Strassenreglement kann in Kraft gesetzt werden, wenn auch das Strassenverzeichnis rechtsgültig erlassen ist.

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