Eignerstrategie für das Gesundheitszentrum Appenzell

Die Standeskommission hat die Eignerstrategie für das Gesundheitszentrum Appenzell verabschiedet. Diese stützt sich auf das von der Landsgemeinde 2018 angenommene Gesetz und die vom Grossen Rat im Oktober 2018 gutgeheissene Verordnung zum Gesundheitszentrum Appenzell ab. Sie ist ein Führungsinstrument der Standeskommission und richtet sich an den Verwaltungsrat des Gesundheitszentrums. Sie enthält Vorgaben für die Unternehmensführung und die Ziele der Standeskommission für das Gesundheitszentrum.

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Am Entwurf vom August 2018, welcher dem Grossen Rat bereits im Rahmen der Beratung der Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell am 22. Oktober 2018 zur Kenntnis gebracht worden war, sind nur noch einzelne kleine Anpassungen vorgenommen worden. Die Eignerstrategie tritt mit der neuen kantonalen Gesetzgebung über das Gesundheitszentrum Appenzell am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie wird auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet.

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