Betreuungs-Zentrum Heiden dreimal ausgezeichnet

Die terzStiftung zeichnete vor der DV des Betreuungs-Zentrums Heiden die Einrichtung mit drei Labels betreffend hoher Bewohner-, Mitarbeiter- und Angehörigen-Zufriedenheit aus. Anschliessend wurden Budget 2019 sowie das Betriebsreglement 2019 einstimmig gutgeheissen.

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Julia Nuss von der terzStiftung resümierte nach der Zusammenfassung der ausgezeichneten Resultate vom Frühjahr 2018: «Das Betreuungs-Zentrum Heiden mit Geschäftsleiter Alfons Rutz und seinem Team kann stolz seine Auszeichnung entgegennehmen.» Befragt wurden 25 Bewohner in persönlichen Interviews und ein Dutzend schriftlich. 59 Angehörige und 64 Mitarbeitende nahmen ebenfalls an der Erhebung teil. Das Betreuungs-Zentrum erhielt von den Bewohnern 8,9 von 10 Punkten betreffend Zufriedenheit. Hervorragend bezeichneten die Befragten das Preis-Leistungsverhältnis, die Berücksichtigung individueller Wünsche, die klare Verständigung mit den Mitarbeitern, das schmackhafte Essen und die Sauberkeit. Betreffend Pflege erhielt die Institution gar eine 9,1. Die Angehörigen bewerteten mit 8,5 beste Dienstleistungsqualität und Wohnlichkeit, hohe Hilfsbereitschaft und fachliche Kompetenz der Mitarbeitenden und sehr gutes Essen.

Die Mitarbeitenden bewerteten ihre Arbeitsstelle bei einem sehr hohen Rücklauf der Fragebogen von 75 Prozent mit im Vergleich überdurchschnittlichen 7,6 Punkten.

Das Budget 2019 des Betreuungs-Zentrums Heiden sieht bei einer angenommenen Bettenbelegung von 92 Prozent (100 Prozent sind 70 Betten) bei einem Gesamtaufwand von 6›702›288 Franken und einem Gesamtertrag von 7›345›031 Franken einen Gewinn von 642›744 Franken vor. Durch die Übernahme des Dienstleistungsvertrages Gerontopsychiatrie und damit die höhere Belegung benötigte es mehr Pflege- und Hauswirtschaftspersonal, auch gemäss den Vorschriften des kantonalen Amtes betreffend Mindeststellenplan des kantonalen Amtes für Soziales.

Betreffend Betriebsreglement 2019 wurden drei Einwände von Frau Statthalter Antonia Fässler angenommen. So wird die Nennung nur des Kantons Ausserrhoden darin vermieden, das Einzugsgebiet mit demjenigen des Betreuungs-Zentrums gleichgesetzt und bei Neueintritten die Mitfinanzierung des Kantons auch berücksichtigt.

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