Bankrat-Honorare werden «en eebere Blätsch» angehoben

Mit dem Inkrafttreten des an der Landsgemeinde vom 29. April 2018 angenommenen neuen Gesetzes über die Appenzeller Kantonalbank am 1. Januar 2019 ist die frühere Bankkommission aufgehoben worden. Der Bankrat wird bis im Juni 2019 von neun auf sieben Mitglieder verkleinert. Der Aufwand der einzelnen Mitglieder des Bankrats wird künftig vor allem aufgrund der Aufhebung der Bankkommission höher sein.

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Der Bankrat hat daher die letztmals auf den 1. Januar 2008 angepassten Honorare überprüft und neu festgelegt. Das jährliche Honorar des Bankratspräsidenten erhöht sich von bisher Fr. 30’000.- auf Fr. 45’000.-. Das Honorar der beiden übrigen Mitglieder der bisherigen Bankkommission bleibt unverändert bei Fr. 15‘000.-, das Honorar für die weiteren Bankratsmitglieder wird von bisher Fr. 7000.- auf Fr. 15’000.- pro Jahr angehoben. Der Vergleich mit anderen kleineren Kantonalbanken zeigt, dass die für die Appenzeller Kantonalbank neu festgelegten Entschädigungen immer noch tief liegen.
Die Standeskommission hat die ab dem 1. Januar 2019 geltenden neuen Honorare des Bankrats gemäss Art. 11 lit. e des Gesetzes über die Appenzeller Kantonalbank genehmigt.

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