Aufsichtsbeschwerde gegen Kirchenrat Appenzell abgewiesen

Zwei im Dezember 2018 aus dem Kirchenrat der katholischen Kirchgemeinde St.Mauritius zurückgetretene Mitglieder haben am 19. März 2019 gegen den Kirchenrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Hauptvorwurf gegen den Kirchenrat betraf die Vergabe von Bauaufträgen. Die Standeskommission hat der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben.

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Die Beschwerdeführer hatten bereits im Februar 2019 in einer Besprechung mit einer Delegation der Standeskommission mündlich in ähnlicher Weise Kritik an den Vergaben geübt wie nun auch in der Aufsichtsbeschwerde. Im Nachgang zu dieser Besprechung hat die Standeskommission die beanstandeten Vergaben von Bauaufträgen untersucht. Die damaligen Abklärungen ergaben, dass die kritisierten Bauvergaben im Zusammenhang mit der Sanierung der Pfarrkirche St.Mauritius in den wesentlichen Punkten korrekt verlaufen waren. Sie sah daher keinen Anlass, die Vergaben im Ergebnis zu beanstanden. In formeller Hinsicht beurteilte die Standeskommission verschiedene Punkte als verbesserungswürdig. Sie teilte dies dem Kirchenrat schriftlich mit und besprach die Punkte an einer Sitzung mit dem Kirchenrat. Über das Ergebnis ihrer Abklärungen informierte die Standeskommission die Öffentlichkeit in einer am 16. März 2019 erschienenen Medienmitteilung.
In der am 19. März 2019 eingereichten Aufsichtsbeschwerde haben die Beschwerdeführer keine neuen Aspekte über die kritisierten Vergaben von Bauaufträgen durch den Kirchenrat vorgetragen. Die Beschwerde bildet daher für die Standeskommission keinen Anlass, in der gleichen Sache nochmals Abklärungen vorzunehmen.
Weiter wurde in der Aufsichtsbeschwerde die Berichterstattung über die Rücktritte der Beschwerdeführenden gerügt. Der Kirchenrat hatte im Mandat für die Kirchhöri berichtet, dass im Zusammenhang mit einem Gespräch Forderungen gestellt worden seien, die der Kirchenrat nicht akzeptieren konnte. Im Wesentlichen ging es um bestimmte Rahmenbedingungen für eine Aussprache zwischen dem Kirchenrat und den Beschwerdeführenden. Es ist fraglich, ob diese Aussagen im Mandat nötig waren; sie bilden für sich aber auch keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten. Dass dann in der Tagespresse auf die Passage aus dem Mandat so eingegangen wurde, dass man meinen konnte, es sei um überzogene Geldforderungen gegangen, kann nach den Abklärungen der Standeskommission nicht dem Kirchenrat angelastet werden.
Schliesslich wurde in der Aufsichtsbeschwerde bemängelt, dass der Informationsfluss unter den Behördenmitgliedern ungenügend gewesen sei. Hinsichtlich der Beurteilung dieses Vorwurfs gilt es zu beachten, dass aufsichtsrechtliche Massnahmen dazu dienen, im öffentlichen Interesse das Funktionieren einer Behörde oder einer Körperschaft zu gewährleisten. Mit Ausnahme von Pfarrer Lukas Hidber ist der gesamte Kirchenrat auf die Kirchhöri 2019 zurückgetreten. Seither amtet eine neue Behörde. Da keinerlei Anhaltspunkte bestehen, dass die gerügten Probleme bezüglich Informationsfluss auch in der neuen Behörde ein Thema sein könnten, besteht kein Raum für Aufsichtsmassnahmen.
Die Standeskommission ist insgesamt zum Schluss gelangt, dass der Aufsichtsbeschwerde keine Folge gegeben werden kann.

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