Archäologischer Fund auf dem alten Urnäscher Friedhof – Kein Geld für Rettungsgra …

Auf dem ehemaligen Friedhof bei der reformierten Kirche in Urnäsch führte das Amt für Archäologie Thurgau vom 5. bis 9. August im Auftrag des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Sondiergrabung durch. Nachdem der Bericht über den Fund vorliegt, hat der Regierungsrat entschieden, aus finanzpolitischen Gründen auf eine Rettungsgrabung zu verzichten.

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Aus Anlass eines Bauprojektes der Gemeinde Urnäsch auf dem ehemaligen Friedhof Urnäsch führte das Amt für Archäologie Thurgau im Auftrag des Kantons Appenzell Ausserhoden vom 5. – 9. August 2019 eine archäologische Sondierung durch. Ziel war es, das archäologische Potential der vom Bau betroffenen Parzellen abzuklären. Bei dieser Grabung wurden 12 Gräber dokumentiert und geborgen, rund 107 Kilogramm Knochenmaterial herausgelesen und mindestens sieben Individuen in einem Massengrab gefunden.

Aufgrund der Ergebnisse der Sondiergrabung wäre eine Rettungsgrabung aus rein wissenschaftlicher Sicht angezeigt. Die Sondierung hat den Nachweis erbracht, dass im vorgesehenen Baugebiet zahlreiche Überreste des historischen Friedhofs vorhanden sind. Nach heutigem Kenntnisstand ist klar, dass es sich um ein aussergewöhnlich dicht belegtes Gräberfeld handelt.

Auf der anderen Seite verursacht eine Rettungsgrabung erhebliche Kosten, welche in keiner Planung enthalten sind. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons ist bei allen Ausgaben grösstmögliche Zurückhaltung zu üben. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Sparbemühungen wäre es nicht zu verantworten, für eine isolierte Rettungsgrabung mit unsicherem Erkenntnisgewinn mehrere hunderttausend Franken auszugeben. Der Regierungsrat verzichtet daher auf eine Rettungsgrabung.

Die archäologischen Funde und Schichten im Bereich des Neubaus werden zerstört. Gebeine, die bei den Bautätigkeiten zu Tage kommen, werden voraussichtlich im Gemeinschaftsgrab auf den neuen Friedhof in Urnäsch überführt. Die Funde und Schichten auf der angrenzenden Parzelle zwischen Kirche und Gemeindehaus könnten durch die Bautätigkeit voraussichtlich geschädigt werden. Um die durch das Bauvorhaben nicht unmittelbar betroffenen Funde und Schichten so weit als möglich zu schützen, ist die Gemeinde Urnäsch als Bauherrin angewiesen, die Belastungen auf der betroffenen Parzelle auf ein Minimum zu reduzieren.

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