Änderung Teilzonenplan «Schlossstrasse Parz. 1707, 1714» angenommen

Trotz hartem Kampf im Vorfeld der Abstimmung wurde in Herisau die Änderung des Teilzonenplanes «Schlossstrasse» angenommen.

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Mit 2’541 Ja-Stimmen gegen immerhin 1’851 bei 83 Enthaltungen und keiner ungültigen Stimme äusserten sich 43,7 Prozent der stimmberechtigten Herisauerinnen und Herisauer für das Vorhaben. Damit wurde der Grundsatzentscheid für eine Entwicklung eines einheimischen Carunternehmens geschaffen.

Zwischen der Bebauung entlang der Schlossstrasse und dem Ufer der Glatt liegt eine bisher unüberbaute Fläche (Nordteil Parz. Nr. 1714). Die in der Zone für «öffentliche Bauten und Anlagen» liegende Teilfläche von Parz. Nr. 1714 wird nun neu der Wohn- und Gewerbezone zugewiesen.

Mit der Umzonung soll eine dringend benötigte Erweiterung der Unternehmung für Carreisen, Personenfahrdienste und Transporte ermöglicht werden. Zusätzlich erfolgt im Sinne des Gewässerschutzes und gemäss der planerischen Praxis der Gemeinde die Ausscheidung einer Grünzone Freihaltung GRiF entlang der Glatt. Diese Grünzone mit einer Breite von sechs Metern und einer Fläche von rund 870 m2 wird gegen Norden auf die benachbarte Parz. 1707 bis zur Abzweigung des Kanals beim SAK-Gebäude ausgedehnt.

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