Zwölf Bewerbungen als Gemeindepräsident

Am Sonntag, 24. September 2017, finden Ergänzungswahlen statt. Gesucht werden zwei Gemeinderäte sowie aus der Mitte des Gemeinderates ein neuer Gemeindepräsident. Das heisst, dass ein neuer Gemeindepräsident, sofern er noch nicht dem Gemeinderat angehört, auch als Mitglied in den Gemeinderat gewählt werden muss.

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Eine Findungskommission hat mit einem Inserat einen Gemeindepräsidenten gesucht. Auf dieses Inserat sind zwölf Bewerbungen eingegangen. Bei der Gemeinde haben sich zwei Kandidaten für das vakante Amt des Gemeinderates gemeldet: Hanspeter Züst-Weder, Sommerau, und Walter Zünd, Ebni.
Der Gemeinderat möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich jeder für das Amt als Gemeindepräsident wie auch als Gemeinderat aufstellen lassen und bei der Gemeinde melden darf. Es gelten die Bestimmungen der Stimmberechtigung: Stimmberechtigt in der Gemeinde ist, wer Schweizerbürger oder Schweizerbürgerin ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und wer den politischen Wohnsitz in dieser Gemeinde hat. Diese Voraussetzungen gelten auch für das passive Wahlrecht, also für die Wählbarkeit in Gemeindebehörden. Ein Kandidat/eine Kandidatin muss somit am Wahltag Wohnsitz in der Gemeinde haben.

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