Herisauer Zivilstandsnachrichten auf Wunsch wieder öffentlich

Die Gemeinde Herisau macht Zivilstandsnachrichten wieder öffentlich, sofern sie dafür die schriftliche Zustimmung der Betroffenen erhält.

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Nachdem der Kanton die Publikation am 1. Juli dieses Jahres mit Verweis auf den Bund untersagt hatte, hat er am 23. Oktober den Gemeinden die Publikation unter gewissen Bedingungen wieder freigestellt. Geburten, Trauungen, Eintragungen von Partnerschaften und Todesfälle werden demnach künftig wieder im Internet und in Zeitungen bekannt gemacht, wenn die Betroffenen die erforderliche Zustimmungserklärung unterzeichnen.

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