Zivilstandsereignisse werden wieder veröffentlicht

Im Zuge einer am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen bundesrätlichen Verordnung sah sich der Regierungsrat AR veranlasst, die Gemeinden unter dem Aspekt des Datenschutzes anzuweisen, die bis dahin praktizierte Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen (Geburten, Trauungen, Todesfälle) zu unterlassen.

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Vom Regierungsrat wurde indessen auf die bereits in Angriff genommenen, kantonsinternen Abklärungen verwiesen, wonach die Veröffentlichungen unter gewissen Bedingungen wieder zugelassen werden könnten. Nach Abschluss dieser Abklärungen hat der Kanton den Gemeinden Ende Oktober mitgeteilt, dass eine Publikation von Zivilstandsdaten gesetzlich zwar nicht mehr vorgeschrieben ist. Trotzdem sei es möglich, diese Ereignisse unter Einhaltung des Datenschutzes wieder zu veröffentlichen. Dem Datenschutz muss durch Einholung von schriftlichen Zustimmungserklärungen bei den Betroffenen Rechnung getragen werden. Der Kanton weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Gemeinde nun frei entscheiden kann, ob und in welcher Form sie die Zivilstandsereignisse bekanntmachen will. Der Gemeinderat Wolfhalden hat beschlossen, die Ereignisse im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben wieder zu veröffentlichen. Die Meldungen sollen im Gemeindemitteilungsblatt, in der Homepage und im Gemeinde-Anschlagkasten sichtbar werden. Mit dem Vollzug ist das Einwohneramt beauftragt worden.

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