Zivilstände können nicht mehr veröffentlicht werden

Der Bundesrat hat per 1. Juli 2017 die eidgenössische Zivilstandsverordnung geändert. Damit wird u.a. die Möglichkeit der Kantone aufgehoben, Zivilstandsfälle zu veröffentlichen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Bestimmung in der kantonalen Verordnung über das Zivilstandswesen aufgehoben.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2016 eine Revision der eidgenössischen Zivilstandsverordnung beschlossen. Diese Revision hebt u.a. die Möglichkeit der Kantone auf, Zivilstandsfälle zu veröffentlichen. Zivilstandsfälle sind Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften. Der Bundesrat begründet dies damit, dass die Veröffentlichung dieser Daten datenschutzrechtliche Fragen aufwerfe und keinem überwiegenden Interesse mehr entspreche. Die Revision trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Mit der Aufhebung der entsprechenden Bestimmung in der eidgenössischen Zivilstandsverordnung fällt die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Zivilstandsfällen weg. Der Regierungsrat hat daher die kantonale Bestimmung über die Publikation von Zivilstandsfällen per 1. Juli 2017 aufgehoben. Damit entfällt im Kanton die rechtliche Grundlage für eine Veröffentlichung von Todesfällen, Geburten, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften durch die Gemeinden. Der Regierungsrat wird prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, in der kantonalen Gesetzgebung eine Veröffentlichung auf Grundlage der Eintragungen im Einwohnerregister zu ermöglichen. Bis zu einer allfälligen Anschlusslösung dürfen die Gemeinde ab sofort keine Zivilstandsfälle mehr veröffentlichen.

Weitere Artikel