Wintersportzone soll nicht aufgehoben werden

Gesuch zur A?nderung des Zonenplans: Gemeinderat von Trogen ist dagegen.

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Die Zone fu?r Wintersport im Gebiet Schurtanne/Sand/Nistelbu?el/Breitenebnet ist gema?ss dem aktuellen Zonenplan seit dem 14. Februar 1995 rechtskra?ftig und bedeckt eine Fla?che von etwa 23 Hektaren.

Das betroffene Land ist im Besitz mehrerer Grundeigentu?mer, von denen fu?r zwei Parzellen ein Gesuch auf A?nderung des Zonenplans (Aufhebung) eingereicht wurde.

Weder die tatsa?chlichen noch die rechtlichen Verha?ltnisse haben sich seit 1995 wesentlich gea?ndert, was gema?ss Art. 51 BauG no?tig wa?re, um eine U?berpru?fung/A?nderung des Zonenplanes zu veranlassen.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass nicht allein das Vorhandensein eines Skiliftes eine Wintersportzone ausmacht, sondern die gu?nstige Hanglage diese Zone nach wie vor auszeichnet. Er lehnt daher das Gesuch um Aufhebung der Wintersportzone ab.

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