Wanderwegverlegung und Neuregelung des Unterhalts

Der durch das Betriebsareal der Zuberbühler Landmaschinen AG führende Wanderweg Au bis Hof wird über die nördliche Seite - entlang der Schwägalpstrasse – verlegt. Der Unterhalt der bestehenden Fusswegrampe geht dabei an die Gemeinde über.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Das mitten durch das Betriebsareal der Zuberbühler Landmaschinen AG führende Wanderwegteilstück ist – sowohl für den Gewerbebetrieb wie auch für die Wanderer und Schüler – ein unbefriedigendes Wegstück und stellt für alle Betroffenen ein Sicherheitsrisiko dar. Mit dem Ausbau des Trottoirs im Bereich Hof sind die Voraussetzungen erfüllt, den Wanderweg offiziell entlang der Schwägalpstrasse zu verlegen. Der Verein Appenzell Ausserrhoder-Wanderwege VAW sowie sämtliche Grundeigentümer haben der Verlegung des Wanderwegteilstücks zugestimmt.

Auf Gesuch der Genossenschaft Alterssiedlung Au ist weiter die Unterhaltspflicht für die Fussgängerrampe zur Postautohaltestelle Hof an die Gemeinde übergegangen. Die Rampe wurde 1980 durch die Genossenschaft Alterssiedlung im Baurecht auf öffentlichem Boden erstellt und bis heute durch diese unterhalten. Mit dem Betreiben des Wohn- und Pflegezentrums in Au besteht seit 2014 ein öffentliches Interesse zur Nutzung der Fussgängerrampe durch deren Bewohner und Besucher. Die Gemeinde übernimmt die bestehende Fusswegrampe zur Postautohaltestelle Hof zu Eigentum und Unterhalt. Sie wird als öffentlicher Fussweg ins Grundbuch eingetragen.

Weitere Artikel