Vier Einsprachen gegen Strassenverzeichnis

Diese beziehen sich auf zwei Strassenzüge. Der Gemeinderat hat die Einsprachen behandelt und entschieden.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Im Strassenverzeichnis sind sämtliche öffentlichen Strassen in der Gemeinde aufgeführt. Dazu gehören Strassen im Eigentum von Kanton und Gemeinde sowie Strassen von Privaten und Flurgenossenschaften, die der Öffentlichkeit gewidmet sind.

Das Strassenverzeichnis wiederspiegelt den heutigen Stand. Es ist nicht ein unveränderbares Planungsmittel, sondern eine «rollende Planung». Änderungen, Ergänzungen aber auch Entlassungen sind nach Durchführung des Planauflageverfahrens jeweils möglich und angedacht.

Gegen das Strassenverzeichnis sind vier Einsprachen eingegangen. Diese beziehen sich auf zwei Strassenzüge. Der Gemeinderat hat die Einsprachen behandelt und entschieden. Zwei Einsprachen wurden gutgeheissen, die beiden anderen wurden mit dem Verweis, dass dieser Strassenzug zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird, abgewiesen.

Weitere Artikel