«Unpassendes» Bauprojekt wurde zu Recht abgelehnt

Die Baubewilligungsbehörde hat ein Projekt für einen Ersatzneubau eines Wohnhauses in einem der Ortsbildschutzzone zugewiesenen Wohnquartier wegen ungenügender Einpassung ins Orts- und Strassenbild nicht bewilligt. Der dagegen erhobene Rekurs der Bauherrschaft wurde von der Standeskommission abgewiesen.

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In der Ortsbildschutzzone sind alle Bauten mit besonderer Sorgfalt zu gestalten und sehr gut ins Orts- und Strassenbild einzupassen. Sind in einem in dieser Zone liegenden Quartier die Giebel der Hauptbauten recht- oder gar spitzwinklig ausgeführt, passt ein abgeflachtes Satteldach mit stumpfem Winkel nicht ins Orts- und Strassenbild. Das zu beurteilende Bauprojekt konnte schon aus diesem Grund nicht bewilligt werden. Zudem bestand beim Bauprojekt mit einem Laubengang ein weiteres Element, das in der Umgebung und in der appenzellischen Baukultur nicht üblich ist und im fraglichen Quartier störend wirkt. Das in der Ortsbildschutzzone verlangte Erfordernis der sehr guten Einpassung ins Orts- und Strassenbild war insgesamt nicht erfüllt, sodass die Baubewilligung zu Recht verweigert wurde.

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