Übertragung der Stiftungsaufsicht stösst auf Ablehnung

Der Gemeinderat lehnt die Übertragung der Stiftungsaufsicht an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ab.

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Während des Vernehmlassungsverfahrens nahm der Gemeinderat dazu Stellung und begründete die Ablehnung der Übertragung damit, dass zurzeit eine für die Verhältnisse des Kantons Appenzell Ausserrhoden funktionierende Aufsicht besteht und diese mit überschaubaren Kosten weitergeführt werden kann. Eine externe Aufsicht bringt zudem die Gefahr von mehr Bürokratismus mit entsprechenden Kostenfolgen.

Zudem ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die zahlreichen Stiftungen im Kanton nicht durch Auflagen, Zusatzkosten etc. in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden dürfen. Die Vergangenheit gibt keinen Anlass, an der bisherigen Stiftungsaufsicht etwas zu ändern, weshalb der Gemeinderat dies dem Departement entsprechend mitteilte.

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