Trockenheit und Waldbrandgefahr: Mangelsituation, aber nicht alarmierend

Sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald ist immer nötig

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Im Tessin, im Wallis und in den Bündner Südtälern wurden bereits absolute Feuerverbote im Freien erlassen; im Rest Graubündens besteht ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. In fast allen übrigen Kantonen wurde eine Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe und im Freien herausgegeben. In beiden Appenzell wird die Situation beobachtet.

Es bestehe eine Mangelsituation, die aber noch nicht alarmierend sei, sagt der Ausserrhoder Oberförster Heinz Nigg.

Die Situation sei nicht derart akut, wie in anderen Kantonen. Die Staulage am Alpstein habe jeweils für Niederschlagsmengen gesorgt, die noch eine Restfeuchtigkeit zurückgelassen hätten. Die Waldbrandgefahr werde immer noch als mässig eingestuft. «Es ist normal, dass es trocken ist — es hat wenig geregnet — es ist Sommer», so Heinz Nigg.

Noch nicht dramatisch

In den vergangenen sieben Tagen seien beispielsweise in Herisau 23 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen, in Hundwil 13 Liter, im Vorderland vier, fünf und sechs Liter, je nach Gemeinde, in Urnäsch zwei Liter. Die Bäche führten wenig Wasser, aber kein Bach sei so trocken, dass man Fische hätte abfischen müssen. Der grosse Unterschied etwa zum Thurgau bestehe drin, dass Appenzeller Bauern kein Wasser für ihre Kulturen aus den Bächen und Flüssen entnehmen.

Für das kommende Wochenende sind Regenfälle prognostiziert; danach könnte sich die Situation entspannen. Über ein allfälliges Feuerwerksverbot am 1. August werde nächste Woche entschieden, ebenso darüber, ob Grillfeuer im Wald ganz verboten werden sollten. Die Waldgesetzgebung verbiete bei Waldbrandgefahr das Feuern im Wald und in Waldesnähe generell, so Nigg. Grosse Feuer, etwa das Verbrennen von Schlagabfällen, sind laut der kantonalen Waldverordnung ohnehin generell verboten.

Beobachten in Innerrhoden

Noch keine Massnahmen wurden in Appenzell Innerrhoden ergriffen, wie Forstingenieur Martin Attenberger erklärt. «Wir beobachten und beurteilen die Situation am Montag neu.» Eventuell müsse die Waldbrandgefahr von «mässig» auf «erheblich» erhöht werden. Für den 1. August müsse die Situation nochmals neu beurteilt werden. Für ein Feuerwerksverbot am 31. Juli und 1. August ist der Landesfähnrich zuständig.

Ohnehin sei bei Feuern im Wald immer und in jedem Fall Vorsicht angebracht. Jedes Feuer müsse immer sauber und restlos gelöscht werden.

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