Trassee für die Ortsumfahrung darf verlegt werden

Der Regierungsrat hat der Verlegung des Trassees für die Ortsumfahrung als Einzelanpassung im Kantonalen Richtplan genehmigt.

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Die bestehende Linienführung stammt aus dem Jahr 1969. Als Grundlage für die Linienführung diente die damalige Ortsplanung. Seit der Erarbeitung des ersten kantonalen Richtplans von 1987 ist die Linienführung auf Grundlage des 1969 ausgearbeiteten Bauprojekts im Richtplan eingetragen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen mit der Bebauung des Gewerbegebietes Melsterböhl und der geplanten Erweiterung der Elbau AG sei eine Anpassung des Trassees im Gebiet Melsterböhl an heutige Gegebenheiten zweckmässig und sinnvoll, heisst es im Entscheid.

Wie der Regierungsrat weiter schreibt, sei jedoch mit der Anpassung des Trassees der Ortsumfahrung kein Vorentscheid bezüglich des Strassenprojekts im Zusammenhang mit der Unterquerung der Appenzeller Bahnen verbunden. Die beiden Anlagen neue Ortsumfahrung und Unterquerung Appenzeller Bahnen können demnach einzeln und unabhängig voneinander realisiert werden.

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