Gemeinderat bevorzugt kantonale Lösung

Der Gemeinderat unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des Gemeindegesetzes.

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Es sollen lediglich drei Artikel neu aufgenommen respektive geändert werden. Es geht einerseits um eine Änderung des Wahlverfahrens für die Präsidien des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission. Künftig werden diese mit einem einzigen Wahlzettel als Behördemitglied und gleichzeitig als Präsident oder Präsidentin der Behörde gewählt. Andererseits wird die Wohnsitzpflicht für Behördemitglieder neu so geregelt werden, dass Behördemitglieder nicht mehr im Zeitpunkt ihrer Wahl sondern erst im Zeitpunkt ihres Amtsantrittes in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben müssen.

In Abweichung zum Vorschlag des Regierungsrates möchte der Gemeinderat, dass diese Änderung einheitlich in der kantonalen Gesetzgebung geregelt werden soll und nicht jede Gemeinde ihre Gemeindeordnung in diesem Sinne ändern muss.

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