Teilrevision der Gemeindeordnung wird nach Rückmeldungen angepasst

Im Februar 2018 führte der Gemeinderat eine öffentliche Vernehmlassung zur geplanten Teilrevision der Gemeindeordnung durch. Nebst dem Nachvollzug von übergeordnetem Recht sollen mit der Teilrevision vordringliche Anpassungen vollzogen werden.

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Während der Vernehmlassungsfrist sind auf der Gemeindekanzlei insgesamt sieben grossmehrheitlich zustimmende Stellungnahmen eingegangen. Mehrere Stellungnahmen empfahlen jedoch, das Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder dem obligatorischen und nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Gemeinderat kann die Empfehlung nachvollziehen, weshalb eine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde.

Weiter war die Abschaffung des fakultativen Referendums für neue Stellen kontrovers beurteilt. Aufgrund der Eingaben hat der Gemeinderat beschlossen, die Abschaffung des fakultativen Referendums für neue Stellen als Zusatzfrage zur Abstimmung zu bringen.

Die Teilrevision wurde dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Aus der Vorprüfung resultierte kein weiterer Handlungsbedarf, weshalb der Gemeinderat die teilrevidierte Gemeindeordnung zuhanden der Volksabstimmung vom 25. November 2018 verabschiedet hat. Das Edikt zur Abstimmung wird den Stimmberechtigten zu gegebener Zeit zugestellt. Zusätzlich wird an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 7. November 2018 auf die Abstimmungsvorlage eingegangen.

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