Teilrevision Assekuranzgesetz in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will die Bestimmungen über die Organisation der Assekuranz als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons den heute üblichen Standards anpassen. Er schickt dafür eine Teilrevision des Assekuranzgesetzes in die Vernehmlassung.

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Das geltende Gesetz über die Gebäude- und Grundstückversicherung (Assekuranzgesetz) vom 30. April 1995 hat sich inhaltlich grundsätzlich bewährt. Die Bestimmungen über das Versicherungsverhältnis und die Versicherungsleistungen sind nach wie vor aktuell. Hingegen sind die Bestimmungen über die Art und Weise der Willensbildung und die Organisation der Assekuranz aktualisierungsbedürftig.

Aus diesen Gründen will der Regierungsrat das Gesetz teilrevidieren. Das heute gültige Gesetz wurde noch von der Landsgemeinde erlassen; die dazugehörende Verordnung genehmigte der Kantonsrat. Die damaligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten sind daher an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der vom Regierungsrat in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen um eine zeitgemässe Public Corporate Governance.

Mit der nun auch vorgesehenen Kompetenzregelung zwischen Kantonsrat und Regierungsrat wird sich das Parlament künftig mit der Oberaufsicht und der Statuierung der Grundsätze im Gesetz befassen, und der Regierungsrat soll sich deren Umsetzung widmen. Auch werden verschiedene Organisationsfragen künftig in einem Organisationsreglement geregelt werden und müssen nicht mehr die politische Ebene beschäftigen.

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