Strafmilderung für Auftraggeber und Gehilfen

Das Ausserrhoder Obergericht hat die Freiheitsstrafe gegen einen Bauern aus Rehetobel auf 20 Monate bedingt reduziert. Der heute 62-Jährige hatte vor sieben Jahren seinen Nachbarn durch Schläger verprügeln lassen.

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Die brutale Attacke liegt bereits sieben Jahre zurück. Drei maskierte Schläger versteckten sich im Stall auf dem Hof des Opfers. Als der Landwirt seine Kühe melken wollte, schlugen ihn zwei der Täter mit Fäusten, Fusstritten und einem Holzstock mit Metallteil zusammen. Der dritte Täter stand dabei Schmiere.
Das Opfer wurde schwer verletzt und lag tagelang wegen einer Hirnerschütterung, mehreren Brüchen und Rissquetschwunden auf der Intensivstation. Die Schläger waren vom Nachbarn des Opfers angestiftet worden und erhielten für die Tat 17’500 Franken. Als sie ihren Auftraggeber erpressten, ging dieser zur Polizei.

Am Schuldspruch wegen Anstiftung zu Angriff, Körperverletzung und Hausfriedensbruch hielt das Obergericht fest, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor geht. Das Strafmass wurde deutlich gesenkt. Das Kantonsgericht hatte den Mann 2015 noch zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten – davon zwölf Monate vollziehbar – verurteilt.
Zwei Gehilfen, die zusammen mit dem Bauern vor Gericht standen, verurteilte das Obergericht zu bedingten Freiheitsstrafe von je zwei Jahren. In einem Fall wurde damit das Strafmass ebenfalls gesenkt, im zweiten Fall bleibt es unverändert. Die beiden Männer hatten die Schläger angeheuert.

Die drei Schläger kamen bereits 2012 vor Gericht. Sie erhielten Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und vier Jahren. Dass der auftraggebende Bauer und die beiden Helfer erst später vor Gericht kamen, berücksichtigte das Obergericht jetzt als strafmildernd. Zudem sollen Verfahrensfehler passiert sein.
Das Obergericht folgte bei der Strafzumessung auch einer neuen Praxis des Bundesgerichts, wie die Gerichtsschreiberin auf Anfrage erklärte. Das Verschulden des Bauern wurde als mittelschwer eingestuft.

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