Stimmrechtsbeschwerde greift nicht

Am Dienstag befasste sich das Innerrhoder Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, mit den Nachwehen der ordentlichen Bezirksgemeinde Schlatt-Haslen vom 7. Mai 2017.

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Gegenstand der Verhandlung war eine Beschwerde der Bezirksschützen Schlatt-Haslen. Sie wehrten sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen einen Entscheid der Standeskommission, die eine nachträglich eingereichte Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen hatte.
Streitpunkt war ein Antrag von Bruno Rechsteiner, der die Beiträge des Bezirks an das Schützenwesen massiv kürzen wollte. Zwei Voten aus der Versammlung erzielten anlässlich der ordentlichen Bezirksgemeinde nicht die erhoffte Wirkung: Der Antrag wurde mit 63 zu 44 Stimmen gutgeheissen. Ein Rückkommensantrag wurde im Rahmen der Versammlung nicht gestellt. Erst nachträglich wurde eine Beschwerde an die Standeskommission eingereicht.
Der Anwalt der Beschwerdeführer erklärte an Schranken, der Bezirkshauptmann habe mit falschen Zahlen operiert und so die Stimmbürger «verschreckt». Aus-serdem verletze der Kürzungsentscheid übergeordnetes Recht; das Schiesswesen sei in seiner Ganzheit Teil der Landesverteidigung; der Bezirk stehe in der Pflicht.
Das Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde abgewiesen.

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