Standeskommissionsbeschluss zum Schulgesetz wurde revidiert

Seit Beginn des Schuljahrs 2018/2019 wird der neue Lehrplan der Volksschule Appenzell I.Rh. umgesetzt. Dieser basiert auf dem von den Erziehungsdirektoren der Deutschschweizer Kantone beschlossenen Lehrplan 21. Die Einführung des neuen Lehrplans hat eine Anpassung des Standeskommissionsbeschlusses zum Schulgesetz (StKB SchG, GS 411.011) nötig gemacht.

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Diverse Begriffe, insbesondere die neuen Fächerbezeichnungen gemäss der Terminologie des Lehrplans 21, sind zu ändern. Auf Antrag der Schulgemeinden wird zudem eine Änderung beim Bezug von Treueprämien vorgenommen. Bisher konnte das Dienstaltersgeschenk nur maximal zur Hälfte als Ferien bezogen werden. Neu können die Volksschullehrpersonen wie bereits bis 2016 Treueprämien vollständig als Ferien beziehen, sofern der Schulrat damit einverstanden ist. Der Revisionsbeschluss ist rückwirkend auf den 1. August 2018 in Kraft gesetzt worden.

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