Standeskommission macht sich stark für Alpbestossung

Der Bundesrat hat den Kantonen die Entwürfe für Anpassungen am Ausführungsrecht zum Landwirtschaftsgesetz zur Stellungnahme unterbreitet. Anpassungen sind an 16 Verordnungen des Bundesrats und an drei Verordnungen von Bundesämtern vorgesehen.

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Die Standeskommission ist gegenüber den angedachten Anpassungen in der Direktzahlungsverordnung skeptisch. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung der Sonderbeiträge für gemolkene Tiere auf Sömmerungsbetrieben mit verkürzter Alpungszeit setzt der Bund ein falsches Signal. Die Bestossung der Alpen mit Milchkühen trägt wesentlich zur kulturellen Identität des Kantons Appenzell I.Rh. bei. Die Reduktion der Direktzahlungen in diesem Bereich schwächt die Alpbestossung mit Milchkühen und wird daher abgelehnt.

Im Weiteren lehnt die Standeskommission die in der Strukturverbesserungsverordnung vorgesehenen höheren Ausbildungsanforderungen für den Erhalt von Beiträgen ab. Für sie sind der betriebliche Leistungsausweis, eine tiefe Ausgangsverschuldung und ein hoher Eigenfinanzierungsgrad viel wichtiger als der Nachweis einer höheren Berufsbildung. Im Weiteren werden die in dieser Verordnung vorgeschlagenen einheitlichen Beurteilungskriterien zur Berechnung der Finanzierungsnachweise kritisiert. Die einzelbetrieblichen Beurteilungen werden bereits heute durch die kantonalen Amtsstellen sachgerecht vorgenommen.

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