Standeskommission begrüsst Änderungen in Störfall- und Abfallverordnung

Die Änderungen tragen dazu bei, dass die Störfallvorsorge in Baubewilligungsverfahren frühzeitig koordiniert werden und das Gefährdungspotenzial bei der Entsorgung von Holzaschen künftig verringert werden kann.

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) möchte mit einem Verordnungspaket drei Verordnungen des Umweltrechts revidieren: die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung), die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung).

Die Standeskommission unterstützt die Anpassung der Abfallverordnung sowie die Änderungen in der Störfallverordnung. Sie begrüsst insbesondere die verstärkte Koordinationspflicht in sämtlichen raumwirksamen Tätigkeiten. Dies führt dazu, dass das Thema der Störfallvorsorge künftig im Baubewilligungsverfahren frühzeitig koordiniert werden kann, was bisher bei bestehenden Bauzonen oft nicht oder erst zu spät geschah. Bei der Abfallverordnung wird die neu vorgesehen Entsorgungsmöglichkeit von sämtlichen Holzaschen auf Deponien des Typs D begrüsst. Die Anforderungen dieser Deponien sind deutlich höher, womit das Risiko einer unerwünschten Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt sinkt. Die Standeskommission weist darauf hin, dass das Gefährdungspotenzial von Holzasche verringert werden kann, wenn diese mit eisenhaltiger Kehrichtschlacke vermischt wird. Die dafür bestmögliche Einbauart soll durch das Bundesamt für Umwelt ermittelt und in einer Vollzugshilfe definiert werden.

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