Souveränität auch in Wahlfragen garantieren

Die staatspolitische Kommission des Ständerates hat die Kantonsregierungen eingeladen, zum Vorentwurf für einen Bundesbeschluss über die Souveränität der Kantone bezüglich der Festlegung ihrer Wahlverfahren Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst dabei die Stärkung der kantonalen Souveränität.

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Appenzell Ausserrhoden kennt als einer von wenigen Kantonen für die Kantonsratswahlen das Majorzwahlverfahren; Ausnahme ist einzig die Gemeinde Herisau. Die Kantone regeln die politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten weitgehend selbst. Diese Autonomie ist grundsätzlich in der Verfassung geregelt. Die Kantone sind demnach einzig verpflichtet, allgemeine, freie und gleiche Wahlen zu garantieren. In diesem Rahmen können sie ihr Wahlsystem frei wählen und ausgestalten. Aufgrund der im Bericht der staatspolitischen Kommission des Ständerates beschriebenen Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren wurde es zunehmend unsicher, ob das Majorzwahlverfahren in Appenzell Ausserrhoden weiterhin rechtlich Bestand haben kann.

Künftig soll das Bundesgericht keine Vorgaben mehr machen können, in welchem Verfahren die Kantone ihre Behörden wählen und wie sie die Wahlkreise einteilen. Der Regierungsrat begrüsst die entsprechenden Vorschläge zur Ergänzung der Bundesverfassung sehr, da sie Unsicherheiten beseitigen und die kantonale Souveränität stärken. Der Regierungsrat ist klar der Meinung, dass es sich bei der Ausgestaltung des Wahlsystems letztlich um eine politische Frage handelt, die durch die Stimmberechtigten des jeweiligen Gemeinwesens entschieden werden muss.

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