Sennensattlerei und die Senntumsschnitzerei sind immatrielles Kulturerbe

Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verpflichtete sich die Schweiz, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten ? und dieses periodisch zu aktualisieren. Dadurch wurden zwei weitere Appenzeller Traditionen in die Liste aufgenommen. Zu den 199 bedeutenden Formen des immateriellen Kulturerbes gehören nun auch die «Sennensattlerei» und die «Senntumsschnitzerei».

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Eine erste Fassung des Inventars wurde 2012 unter dem Titel «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» publiziert. Diese Liste ist erstmals im Jahr 2017 aktualisiert worden. Im Rahmen dieser Aktualisierung wurde die Liste von 165 Einträgen auf 199 erweitert. Bei der Erweiterung der Liste um 34 Einträge liegt der Schwerpunkt auf lebendigen Traditionen in Städten.

Wie bei der ersten Inventarisierung arbeiteten bei der Aktualisierung der Liste Bund und Kantone zusammen. Der Bund koordinierte das Gesamtvorhaben mit fachlicher Unterstützung der Hochschule Luzern. Die Kantone identifizierten ihre lebendigen Traditionen und machten knapp 90 Vorschläge für die nationale Liste. Dabei griffen die Kantone auch Vorschläge aus der Bevölkerung auf. Eine Steuergruppe diskutierte diese Vorschläge und traf eine Auswahl. Der Steuergruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone, der Städte, der Schweizerischen UNESCO-Kommission, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia sowie wissenschaftliche Fachpersonen an.

In der Liste aufgeführt waren bisher unter anderem die «Appenzeller und Toggenburger Alpfahrten», die «Volksmusik im Appenzellerland und im Toggenburg», der «Appenzeller Witz», die «Bauernmalerei rund um den Säntis», die «Fronleichnamsprozession Appenzell», die «Stosswalfahrt», «Gebetsheilen», die «Innerrhoder Landsgemeinde», «Innerrhoder Weihnachten», aber auch die Ausserrhoder Traditionen «Lesegesellschaften», «Naturheilkunde» und das «Silvesterchlausen».

Unter dem Begriff «Saison d’alpage» wurde die Sömmerung auf den Alpen der Kantone FR, VD, NE, NW, OW, UR, SZ, LU, ZG, BE, GR, AI, AR, SG und TI zusammengefasst. Nicht auf einzelne Kantone beschränkt, sondern in der Liste für die ganze Schweiz erfasst ist «Naturjodel und Jodellied».

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