Schonzeit für Dachs und Wildschwein ist vorbei

Für Dachs und Wildschwein ist die Schonzeit in Ausserrhoden am 3. Juli vorbei - von da an dürfen sie gejagt werden. Der Grund: mehr Wildschäden und grössere Umtriebe bei der Schadensverhütung.

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In Ausserrhoden darf der Dachs vom 3. Juli bis zum 13. Januar erlegt werden, das Wildschwein bis am 31. Januar 2018. Zunehmende Bestände und mehr Schäden führten in Ausserrhoden zum ersten Mal zu einem vorgezogenen Jagdbeginn auf Dachs und Wildschwein, wie der kantonale Jagdverwalter Heinz Nigg sagt.
Schäden verursache der Dachs oft in Gärten – betroffen seien Hausgärten in allen Gemeinden, so Nigg – aber auch Friedhöfe, beispielsweise in Trogen. In einem Schwimmbad untergrub er die Umkleidekabinen. Dieses Jahr gab’s viele Engerlinge: Wenn der Dachs seine Beute im englischen Rasen ausgräbt, macht das keine Freude.
Von der verlängerten Jagdzeit verspricht sich Nigg erhöhte Abschusszahlen. Dachse sind sehr früh morgens und abends unterwegs; mit der längeren Jagdzeit könnten sie gezielt mit wenig Jagddruck erlegt werden. Hausgärtnern rät Heinz Nigg, bei Dachsbesuchen einen Elektrozaun zu installieren.

Wildschweine verursachen nicht nur Schäden in den Wiesen; da sie den Boden umwühlen gerät auch Erde in die Silage. Wildschweine sind kein Standwild. Die Rotten suchen ihre Lieblingorte während zwei oder drei Nächten auf. Ein Hot Spot sei Gais, sagt Nigg. Auch Urnäsch ist ein beliebtes Ziel. Ist alles umgebuddelt – samt eindrücklichen Löchern in der Wiese, verschwinden die Rotten wieder.
Dank der verkürzten Schonzeit könnten die Jäger in Ausserrhoden nun im Sommer sofort reagieren und bereit sein, wenn Dachs und Wildschwein Schäden anrichten.

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