Schnittzeiten für Naturschutzflächen angepasst

Der Standeskommissionsbeschluss über Naturschutzbeiträge regelt insbesondere die Beiträge für Leistungen, die für den Erhalt und die Pflege von Naturschutzflächen erbracht werden.

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Eine solche Leistung besteht unter anderem darin, dass Naturschutzflächen nur während einer bestimmen Zeit geschnitten werden. Der Standeskommissionsbeschluss hält die entsprechenden Zeitfenster fest, namentlich die Zeit zwischen dem 15. Juli und dem 15. August und vom 15. August bis zum 15. September.

In der Praxis hat sich indessen gezeigt, dass es auch Wiesen gibt, für die eine Schnittperiode vom 1. August bis zum 1. September sinnvoll ist. Werden sie einem früheren oder späteren Zeitfenster zugewiesen, können sich erhebliche Abweichungen zum idealen Schnittzeitpunkt ergeben. Die Standeskommission hat deshalb als neue Periode die Zeit vom 1. August bis zum 1. September festgelegt, mit einem Pauschalansatz von Fr. 2.50 pro Are. Die Änderung ist per 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

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