Rund zehn Millionen Franken für den kantonalen Finanzausgleich

Dieses Jahr erhalten zwölf Ausserrhoder Gemeinden Gelder in Höhe von 9,9 Millionen Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich. Finanziert werden diese Ausgleichszahlungen durch einen Kantonsbeitrag von 4,9 Millionen Franken; den Rest steuern acht Gebergemeinden bei. Die Wirkungsziele des Finanzausgleichs konnten erreicht werden.

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Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 9‘876‘700 Franken (Vorjahr: 9’288’300 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 4‘957‘600 Franken (Vorjahr: 4’700’300 Franken) und dem Kanton mit 4‘919‘100 Franken (Vorjahr: 4’588’000 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.

Grundlage für alle Berechnungen des Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre (2014-2016). Die Berechnungen zeigen, dass der Ausgleich funktioniert und die ausgleichende Wirkung durch die einzelnen Komponenten zwischen den Gemeinden sichtbar wird. Somit zeigt sich auch im Finanzausgleich 2017 der gewollte Effekt. Die Mindestausstattung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 462‘500 Franken erhöht (+6,7%), die Steuerkraftabschöpfung um 71‘400 Franken (+1,8%). Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 60‘000 Franken verringert (- 3,5 %). Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1‘112‘600 Franken und zu einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 168’400 Franken (+17,8%) geführt.

Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2017 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Sie erachtet das Ausserrhoder Ausgleichssystem weiterhin als zeitgemäss und notwendig.

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