Revision des Spitalverbundgesetzes kommt vors Volk

Das Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund ist zustande gekommen. Die Abstimmung findet am 23. September statt.

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In der Hauptsache geht es in der Vorlage um die Nennung der Spitalstandorte.

Herisau und Heiden sollen nicht mehr ausdrücklich als Spitalstandorte im Gesetz stehen. Daran hielt der Ausserrhoder Kantonsrat im März mit grosser Mehrheit fest.

Obwohl die Mehrheit der SP-Fraktion dem revidierten Gesetz zustimmte, ergriff sie das Referendum. Da der Spitalverbund der Ausserrhoder Bevölkerung gehöre und es sich um den grössten kantonalen Betrieb handle, sollten die Stimmberechtigten zu den Änderungen in einer Abstimmung Stellung nehmen können, wurde von der SP argumentiert.

Der Regierungsrat hat nun das Zustandekommen des Referendums festgestellt, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die notwendigen 300 Unterschriften wurden mit 473 gültigen Unterschriften erreicht.

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