Rekurs abgewiesen: Scheunentor soll aus Holz sein

Der Eigentümer eines Grundstücks in der Landwirtschaftszone wollte an seinem landwirtschaftlich genutzten Betriebsgebäude das traditionelle zweiflügelige Holztor zur Scheune durch ein Sektionaltor aus Metall ersetzen. Dies wurde ihm von der Baukommission Inneres Land AI unter Hinweis auf die Unvereinbarkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild verweigert. Diese Haltung hat die Standeskommission bestätigt und demgemäss den Rekurs des Grundeigentümers abgewiesen.

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Der mit dem Erlass des neuen Baugesetzes vollzogene Paradigmenwechsel vom bis dahin geltenden Verunstaltungsverbot hin zu einem Gestaltungsgebot hat zur Folge, dass eine Baute samt ihren Einzelteilen eine gute Gesamtwirkung entfalten muss. Es reicht nicht mehr, dass die Baute nicht verunstaltend wirkt. Dies gilt auch für die Materialwahl. Für ein traditionelles Bauernhaus im Streusiedlungsgebiet soll als Baustoff in erster Linie Holz verwendet werden. Erst wenn die Verwendung von Holz mit deutlichen Nachteilen verbunden ist, fällt eine andere Materialwahl in Betracht. Bei Scheunentoren verhält es sich so, dass auf dem Markt dauerhafte Tore aus Holz oder mit Holzverkleidung angeboten werden. Es ist daher zumutbar, dass für eine gute Gestaltung der Baute solche Tore eingesetzt werden.

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