Regierungsrat will Finanzausgleich für Gemeinden anpassen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt eine Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung. Der Anspruch auf Mindestausstattung soll neu um 12% gekürzt, die Höhe der Mindestausstattung auf maximal 90% begrenzt werden.

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Einige Ausserrhoder Gemeinden haben eine tiefe Steuerkraft und deshalb weniger Einnahmen. Damit sie ihre Steuerfüsse nicht übermässig hoch ansetzen müssen, erhalten sie finanzielle Mittel aus dem kantonalen Finanzausgleich. Sie erhalten eine sogenannte Mindestausstattung, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Der Finanzausgleich basiert auf der Kantonsverfassung, welche bestimmt, dass ein ausgewogenes Verhältnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden anzustreben ist.

In einzelnen Gemeinden deckt die Mindestausstattung aus dem kantonalen Finanzausgleich den grössten Teil ihres gesamten Finanzbedarfs. Der Anspruch auf Mindestausstattung einer Gemeinde wird heute jeweils um 7,5% gekürzt, um eigene Anstrengungen der Gemeinden zur Erhöhung der Steuerkraft zu fördern. Der Regierungsrat schlägt nun vor, diese Kürzung auf 12% zu erhöhen. Zudem will der Regierungsrat auch die Höhe der Mindestausstattung auf maximal 90%, heute 95%, der mittleren Steuerkraft aller Gemeinden begrenzen.

Die Anpassungen sind nötig, da die Finanzausgleichszahlungen an die anspruchsberechtigten Gemeinden in den letzten Jahren laufend gestiegen sind. Mit diesen Änderungen sollen die Ansprüche der langjährigen Leistungsbezüger nun wieder etwa auf die Höhe der Finanzausgleichszahlungen 2008 sinken. Diese Reduktion würde die Gemeinden entlasten, welche den Finanzausgleich rund zur Hälfte alimentieren, sowie den Kanton, der die andere Hälfte an den Finanzausgleich beisteuert.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2018. Interessierte können die Unterlagen auf der Homepage des Kantons einsehen.

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