Regierungsrat mit Besoldungsregelung nicht einverstanden

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Heiden einer revidierten Gemeindeordnung mit 816 Ja-Stimmen gegen 292 Nein-Stimmen zugestimmt.

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Am Tag nach der Abstimmung ersuchte der Gemeinderat den Regierungsrat um Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung. Der Regierungsrat hat daraufhin die neue Gemeindeordnung mit Ausnahme von Artikel 19 Absatz 2 genehmigt. In diesem Artikel war vorgesehen, dass der Gemeinderat die Besoldung der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten gemäss Entschädigungsreglement festlegt.

Der Regierungsrat hielt es für rechtlich problematisch, wenn die Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates durch einen Erlass der Stimmberechtigten und die Besoldung der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten, der ebenfalls Mitglied des Gemeinderates ist, vom Gemeinderat festgelegt wird. Der Regierungsrat hat besagten Artikel der revidierten Gemeindeordnung von der Genehmigung ausgenommen. Der Gemeinderat hat nun entschieden, den Entscheid der Regierung zu akzeptieren.

Der Gemeinderat wird die Regelungen der Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates und der Besoldung der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten im Rahmen des in Revision befindlichen Entschädigungsreglements vornehmen und dem Volk zur Abstimmung vorlegen.

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