Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen. Danach führen die Kantone eine Spitalplanung durch und erlassen eine Spitalliste.
Auf Antrag des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden und des Ostschweizer Kinderspitals hat der Regierungsrat die vom 1. Januar 2017 bis am 31. Dezember 2019 geltende Spitalliste «Appenzell Ausserrhoden 2017 Akutsomatik» bezüglich der Leistungsaufträge des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden am Standort Heiden und des Ostschweizer Kinderspitals um einzelne Spitalplanungs-Leistungsgruppen ausgeweitet.
Die vollständige Spitalliste mit den medizinischen Leistungen der jeweiligen Spitäler kann auf der kantonalen Homepage abgerufen werden.