Referendum zum teilrevidierten Personalgesetz nicht ergriffen

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Septembersitzung die Teilrevision des Personalgesetzes behandelt. Wegen der Diskussion rund um einen 10-tägigen Vaterschaftsurlaub für Kantonsangestellte wurde die Vorlage in zwei Teile aufgespalten und behandelt. Die Vorlagen unterstanden bis am 29. November dem fakultativen Referendum, welches ungenutzt verstrichen ist.

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Das Personalgesetz gilt für den Kanton als Arbeitgeber mit der kantonalen Verwaltung, seinen Anstalten und Betrieben sowie für die Gerichte. Die Teilrevision wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Neu wird u.a. ein Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen (Art. 54a), das betriebliche Gesundheits- und Case-Management (Art. 64a) sowie das Konfliktlösungsverfahren (Art. 70) im Gesetz verankert. Gestützt auf diese Anpassungen können einerseits die Leitgedanken des kantonalen Personalleitbildes weiter umgesetzt werden, andererseits werden den selbständigen Anstalten und Betrieben des Kantons – wo spezialgesetzlich geregelt – grössere personalrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.

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