Rechtsfragen in der Jugendarbeit

Rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Jugendarbeit und der kommunalen Jugendpolitik in Appenzell Ausserrhoden trafen sich am Donnerstag in Teufen zum jährlichen «Kinder- und Jugendworkshop». Die bereits neunte Veranstaltung wurde genutzt, um für die Jugendarbeit wichtige juristische Themen zu beleuchten und sich zu vernetzen. Eingeladen zu diesem Informationsaustausch hatte das kantonale Amt für Soziales in Zusammenarbeit mit der Gemeindepräsidienkonferenz.

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Jugendarbeitende sind in der täglichen Arbeit immer wieder mit verschiedenen Rechtsfragen konfrontiert. Die Themenbereiche sind weitläufig: Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Haftpflicht, Lärm, Alkohol, Internet und Datenschutz. Am neunten Netzwerktreffen mit Workshop, der letzte Woche im Jugendtreff Teufen stattfand, standen verschiedene Aspekte von Rechtsfragen in der Jugendarbeit im Zentrum.

Roger Lengwiler, Kantonspolizei, informierte darüber, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Polizei ist, gab Einblick ins Strafrecht für Jugendliche und Antworten zu konkreten Fragen aus der Praxis der Workshopteilnehmenden. Wann haften Jugendliche und wann sind sie straflos? Welche Sicherheitsaspekte müssen Einrichtungen für Jugendliche berücksichtigen? Wie weit reicht die Schweigepflicht? Diese und andere Fragen wurden besprochen und rege diskutiert.

Der Kinder- und Jugendworkshop ist ein gemeinsames Projekt des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Gemeindepräsidien. Er findet jährlich an wechselnden Standorten, statt. So lernen alle Beteiligten die Standorte der Jugendarbeit im Kanton und ihre Angebote kennen. Dieses Jahr war der Jugendtreff Teufen Gastgeber. Das Dorf Teufen ist mit dem Unicef-Label «kinderfreundliches Dorf» ausgezeichnet und hat eine aktive Jugendarbeit.

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