Parlamentarische Kommission berät neues Kantonsratsgesetz

Seit Sommer 2015 ist eine umfangreiche Teilrevision der Kantonsverfassung in Kraft, mit der die Staatsleitung reformiert wird. Das Stimmvolk hat mit seiner Zustimmung zu dieser Revision unter anderem dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, die Organisation des Kantonsrates neu zu regeln. Die dazu eingesetzte Expertenkommission hat ihren Vorentwurf und den Schlussbericht dazu verabschiedet.

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Auf Ebene des Regierungsrates wurde die Reform der Staatsleitung bereits umgesetzt; deutlichste Änderung ist die 2015 erfolgte Reduktion des Regierungsrates von sieben auf fünf Mitglieder und die daraus folgende Neuorganisation der kantonalen Verwaltung. Die Reform der Staatsleitung soll aber nicht nur den Regierungsrat sondern ebenso den Kantonsrat in seinen Funktionen stärken, die jeweiligen Rollen deutlicher hervorheben sowie die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung klären. Das neu zu schaffende Kantonsratsgesetz soll die jüngsten Entwicklungen im Parlamentsrecht der Schweiz berücksichtigen und auch die bisherige Praxis des Kantonsrates von Appenzell Ausserrhoden widerspiegeln.

Das Büro des Kantonsrates hat im März 2015 eine Expertenkommission eingesetzt, um einen Entwurf für ein Kantonsratsgesetz samt zugehöriger Geschäftsordnung auszuarbeiten. Die Expertenkommission hat dazu im Frühjahr 2017 eine Vernehmlassung bei Parteien, Gemeinden und Verbänden durchgeführt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden in den Schlussbericht der Expertenkommission aufgenommen. Kern des Gesetzesentwurfs ist, dass nur das verfassungsrechtlich Notwendige im Gesetz selbst festgehalten wird. Alle übrigen Fragen soll der Kantonsrat weiterhin im Rahmen seiner Geschäftsordnung regeln. Damit soll die Organisationshoheit des Kantonsrates soweit wie möglich erhalten bleiben. Zentrale Punkte des Entwurfs betreffen das Kommissionenwesen.
So sollen neu ständige Sachkommissionen die Vorlagen des Regierungsrates prüfen. Bisher wurde für jede Vorlage eine ad hoc-Kommission eingesetzt. Zudem sollen die bisherigen drei Kommissionen, die mit der Oberaufsicht des Parlaments über Regierung und Verwaltung betraut waren, zu einer Geschäftsprüfungskommission zusammengefasst werden. Auch die Einsichtsrechte der Kommissionen sowie das Kommissionsgeheimnis sollen neu geregelt werden. Als wichtiges neues Instrument soll die parlamentarische Initiative eingeführt werden. Sie soll es erlauben, den Kantonsrat selbst mit der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen zu beauftragen. Schliesslich wird die Mitwirkung des Kantonsrates in den Aussenbeziehungen des Kantons komplett neu gestaltet.

Die erste Phase in der Erarbeitung des Kantonsratsgesetzes wurde Ende August dieses Jahres mit Vorentwurf und Schlussbericht der Expertenkommission abgeschlossen. Interessierte können alle bisher publizierten Unterlagen, insbesondere die Entwürfe der Expertenkommission für ein neues Kantonsratsgesetz und für eine neue Geschäftsordnung, auf der Homepage des Kantons abrufen.

In der zweiten Phase berät nun die parlamentarische Kommission die Entwürfe der Expertenkommission. In der dritten und abschliessenden Phase wird die parlamentarische Kommission dem Kantonsrat im Frühjahr 2018 einen entsprechenden Antrag für das neue Kantonsratsgesetz und die neue Geschäftsordnung unterbreiten. Für die Beratungen darüber reservierte der Kantonsrat vorsorglich zwei Sitzungstage, den 19. und 20. März 2018. Das Kantonsratsgesetz und die dazugehörende Geschäftsordnung sollen auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt werden.

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