«Ob dem Holz» wird neu ausgeschrieben

Der für die Verwirklichung einer Sportklinik abgeschlossene Baurechtsvertrag über die Liegenschaft des früheren Rehetobler Gemeinde-Alters- und Bürgerheims «Ob dem Holz» wird hinfällig. Der Gemeinderat hat das Gesuch der AF Immo AG um eine Fristerstreckung abgelehnt, wie er heute mitteilte.

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In der Volksabstimmung vom November 2015 wurde eine «Urkunde über die Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechtes» angenommen und am 26.?November 2015 öffentlich beurkundet. Die Gültigkeit dieses zwischen der Gemeinde Rehetobel (Grundeigentu?merin) und der AF Immo AG (Baurechtsberechtigte) geschlossenen Vertrags steht unter mehreren aufschiebenden Bedingungen, unter anderem auch derjenigen nach «Vorliegen einer rechtskräftigen Bewilligung nach Art. 60 BGBB (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht).»

Angesichts umstrittener Punkte wie zum Beispiel dem Verkehrskonzept und der Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, ist kaum mehr mit einer rechtsgültigen Baubewilligung bis Ende 2017 zu rechnen. Am 22. August 2017 hat die AF Immo AG die Gemeinde ersucht, die Frist zur Eintragung im Grundbuch «um 24 Monate zuzüglich des bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Bauentscheides verstreichenden Zeitraums, soweit dieser sechs Monate ab Baueingabe übersteigt, zu verlängern.»

An der Sondersitzung vom 27.?September hat der Gemeinderat beschlossen, eine Fristerstreckung abzulehnen. Diese hätte eine Volksabstimmung benötigt. So gewinnt der Gemeinderat die Möglichkeit, die weitere Zukunft des ehemaligen Alters- und Bürgerheims «Ob dem Holz» mitzugestalten und für eine Volksabstimmung im Jahr 2018 allenfalls auch neue Optionen vorzulegen. Die neue Ausschreibung wird frühestens im Januar 2018 erfolgen.

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