Bühler
Die Verkehrsanordnung ist gemäss Art. 107 der Signalisationsverordnung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdefrist von 20 Tagen zu publizieren. Die Publikation erfolgte am 1. Dezember 2017 in den amtlichen Publikationsorganen; der Signalisationsplan kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.