Neue Gemeindeordnung von Stein AR hat Mängel

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat die Gemeindeordnung von Stein in zwei Punkten nicht genehmigt. Sie widersprechen dem kantonalen Recht. Eine neue Abstimmung braucht es deswegen nicht.

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Die neue Gemeindeordnung von Stein wurde anfangs April von den Stimmberechtigten angenommen. Solche Revisionen müssen anschliessend allerdings noch vom Regierungsrat genehmigt werden.

Für einmal war dies nicht nur ein formaler Akt: Am Montag teilte der Regierungsrat mit, dass er die Gemeindeordnung nur teilweise genehmigen könne. Der Grund sind zwei Bestimmungen, die kantonalem Recht widersprechen.

Bei dem einen Thema handelt es sich um die Wohnsitzpflicht für Personen, die sich einer Wahl stellen. Hier gehe Stein deutlich weiter als der Kanton, erklärte Thomas Wüst, stellvertretender Sekretär des Departements für Inneres und Sicherheit, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Im kantonalen Recht ist für neue Gemeindepräsidentinnen oder neue Gemeindepräsidenten eine Ausnahme vorgesehen. Diese Person muss erst beim Amtsantritt in der Gemeinde wohnhaft sein – und nicht schon bei der Wahl. Stein sah die Ausnahmebewilligung für alle vor, die sich zur Wahl stellen und damit etwa auch für Mitglieder des Gemeinderats oder der Geschäftsprüfungskommission.

Im zweiten Fall geht es um das Initiativrecht bei Teilrevisionen der Gemeindeordnung. Stein wollte dies nur in Form einer allgemeinen Anregung zulassen. Der Kanton sieht dafür auch einen konkreten Entwurf vor.
Wurde die Gemeindeordnung vor der Abstimmung dem Kanton nicht vorgelegt? «Doch, es gab 2017 eine Vorprüfung», erklärte Wüst. Das sei unglücklich gelaufen: Die eine Bestimmung wurde erst danach eingefügt, auf die andere sei damals hingewiesen worden.

Grössere Folgen haben die Vorbehalte des Regierungsrats nicht. Es brauche keine weitere Abstimmung, versichert Wüst. Auf die Widersprüche zum kantonalen Recht müsse allerdings in der Gemeindeordnung – etwa mit einer Fussnote – hingewiesen werden.

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