Nächster Schritt zur Totalrevision der Kantonsverfassung

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, weiterhin den Weg der Totalrevision der Kantonsverfassung zu verfolgen. Die Reformanliegen sind in den Augen des Regierungsrates derart grundlegend, dass sie sich nur im Rahmen einer Totalrevision angemessen behandeln lassen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage dem Kantonsrat für die 2. Lesung überwiesen.

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Am 26. September des vergangenen Jahres stimmte der Kantonsrat in 1. Lesung dem Grundsatzbeschluss über eine Totalrevision der Kantonsverfassung mit grosser Mehrheit zu. Gleichwohl wurden Zweifel an der Zweckmässigkeit des Vorgehens geäussert. Nachdem der Regierungsrat sich nochmals eingehend mit dieser Frage beschäftigt hat, hält er es nach wie vor für richtig, den Weg einer Totalrevision zu beschreiten. Die Reformanliegen sind derart eng miteinander verbunden, dass es in den Augen des Regierungsrates einer Totalrevision der Verfassung bedarf; eine Reihe von Teilrevisionen wäre nicht zielführend.

Die hauptsächlichen Reformanliegen bei der Verfassungsrevision sind die Strukturen von Kanton und Gemeinden sowie eine Reform der politischen Rechte. Die enge Verknüpfung zwischen diesen zentralen verfassungsrechtlichen Themen – z.B. Kantonsstruktur und Wahlsystem – verlangt in den Augen des Regierungsrates nach einer Gesamtschau, einer Totalrevision. Zudem gibt es weitere Bereiche, bei denen der Regierungsrat Reformbedarf sieht. Die obligatorische Volksabstimmung über die Grundsatzfrage, ob die Verfassung totalrevidiert werden soll oder nicht, ist für das Frühjahr 2018 geplant.

Vorausgesetzt, das Stimmvolk sagt Ja zu einer Totalrevision, würde eine 15 bis 20-köpfige generationenübergreifende Verfassungskommission eingesetzt. Darin vertreten sein sollen Gemeinden, Parteien und Gerichte. Aufgabe der vom Landammann präsidierten Kommission soll sein, einen vom Regierungsrat erarbeiteten Vorschlag zur Verfassungsrevision zu diskutieren und in der Vernehmlassung zu begleiten. Diese soll 2019 durchgeführt werden. Die Diskussion im Kantonsrat würde in den Jahren 2020 und 2021 folgen. Die Volksabstimmung über die totalrevidierte Kantonsverfassung ist für die 2. Hälfte 2021 geplant.

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