Messerstecher muss neun Jahre ins Gefängnis

Das Ausserrhoder Obergericht hat ein Urteil der Vorinstanz weitgehend geschützt. Darin war ein 52-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Nach Streitigkeiten, an denen sein Sohn beteiligt war, hatte er einen Mann erstochen.

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Der Beschuldigte stammt – wie auch das Opfer – aus dem Kosovo und lebt seit 1990 in der Schweiz. Im März 2015 war es am Tag nach einer Schlägerei unter Jugendlichen in Heiden zu einer Aussprache auf dem Vorplatz eines Schulhauses gekommen. Der Sohn des Beschuldigten, der in die Rauferei involviert war, nahm daran teil. Als er feststellte, dass einige der anderen Jugendlichen von ihren Vätern begleitet wurden, telefoniert er nach Hause. Daraufhin machte sich sein Vater auf den Weg und nahm ein Küchenmesser mit. Statt zu einer Aussprache kam es dann aber zu Beschimpfungen und Rangeleien. Zwischen dem Angeklagten und dem Vater eines anderen Jugendlichen brach ein Streit aus, der eskalierte. Der Mann zückte sein Messer. Im Verlauf eines Handgemenges stiess er es seinem Kontrahenten in die Brust. Die Stichverletzung war tödlich.

Das Ausserrhoder Kantonsgericht verurteilte den Beschuldigten im August 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Mann zog das Urteil an die nächste Instanz weiter. Der 52-Jährige behauptete vor Gericht, in Notwehr gehandelt zu haben, weil er gewürgt worden sei. Das müsse sich auf das Strafmass auswirken. Das Obergericht stützte das Urteil der Vorinstanz weitgehend. Der Beschuldigte wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt, wie es im noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 23. Januar heisst.

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