Die zentralen Punkte der Teilrevision liegen einerseits in der Anhebung der Jahres-Pauschale für Gemeinderatsmitglieder von 7000 auf 8000 Franken und anderseits die Bezifferung des Arbeitspensums für das Gemeindepräsidiums auf 50 Prozent (bisher bei 40 Prozent). Mit dieser zeitlichen Anpassung erhöht sich die entsprechende Jahres-Pauschale von 54000 Franken auf 67500 Franken. Die Anpassungen treten auf Beginn des neuen Amtsjahres, das heisst per 01. Juni 2018 in Kraft.
Vorbehalten bleibt die Inanspruchnahme des fakultativen Referendums. Die Referendumsfrist dauert vom 29. September bis 30. Oktober 2017. Die Details der alten sowie der neuen Reglements-Fassung sind auf der Gemeinde-Homepage einsehbar oder können in Papierform bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.