Landsgemeindeplatz darf gepflästert werden

Im August 2017 ist der Entscheid des Ausserrhoder Obergerichtes zum Landsgemeindeplatz Trogen bei der Gemeinde, beim Kanton und bei den Einsprechern eingegangen. Das Urteil wurde von keiner Seite weitergezogen und ist mittlerweile rechtskräftig. Für das Projekt «Neugestaltung Landgemeindeplatz», das von Kanton und Gemeinde gemeinsam getragen wird, bedeutet dies, dass der Platz und die Kantonsstrassen mit Guberstein gepflästert werden können.

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Seit der Auflage im Herbst 2014 wurden allerdings infolge des Rechtsverfahrens keine Projektierungsarbeiten mehr getätigt. Jetzt muss zuerst die Planung wieder aufgenommen werden. Das Obergericht hat zudem kleinere Projektänderungen verfügt, die in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen. Im Voranschlag 2018 haben weder der Kanton noch die Gemeinde die nötigen Kredite aufgenommen. Der Baubeginn ist daher noch offen. Sobald der Zeitplan vorliegt, werden der Kanton und die Gemeinde Trogen wieder informieren.

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