Ausserrhoder Kantonsrat führt Betreuungsentschädigung ein

Das Ausserrhoder Parlament am Montag das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung in zweiter Lesung durchberaten. Kantonsrätinnen und Kantonsräte können für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen neu eine Entschädigung geltend machen.

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Ziel der Vorlage ist die Stärkung der Rolle des Kantonsrats. Eine der wichtigsten angestrebten Neuerungen ist die Schaffung neuer ständiger parlamentarischer Kommissionen. Neu wird für jedes Departement eine Kommission geschaffen, die jeweils sämtliche Geschäfte des Departements vorberaten wird.

Die drei bisherigen Aufsichtskommissionen (Finanz-, Justiz- und Staatswirtschaftliche Kommission) werden neu zu einer einzigen, übergeordneten Geschäftsprüfungskommission zusammengefasst. Dabei werden nur die Aufsichtsaufgaben der Finanzkommission der neuen GPK zugeführt. Die vorberatenden Aufgaben werden der neuen Kommission Finanzen übergeben.

Die Neuorganisation der Kommissionen bringt einen erheblichen parlamentarischen Mehraufwand mit sich. Neu sollen die Fraktionen daher für Sekretariatsarbeiten eine Jahrespauschale von 5000 Franken erhalten. Das Sitzungsgeld für den Vorsitz in Büro und Kommissionen wird verdoppelt.

Mitglieder der GPK und die Präsidenten der ständigen Kommissionen erhalten eine Entschädigung von 3000 Franken. Eine Entschädigung der übrigen Mitglieder der Kommission für Finanzen von 1000 Franken wurde auf Antrag der vorberatenden Kommission mit 40 Ja gegen 14 Nein und 7 Enthaltungen gestrichen.

Bei der Diskussion um die Taggelder wurde von der FDP ein Kostendach gefordert. Die Taggelder für Sitzungen des Rates und seiner Organe, bei Abordnungen, Konferenzen oder Informationsveranstaltungen wurden auf 300 Franken festgelegt. Die vorberatende Kommission hatte eine Anhebung auf 350 Franken als Variante in den Raum gestellt. Diese fand keine Mehrheit.

Die Einführung einer Entschädigung von 100 Franken pro halben Sitzungstag für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, welche von der Frauenzentrale eingebracht worden war, wurde im Rat kontrovers diskutiert. SVP und FDP sprachen sich dagegen aus. CVP-EVP, SP und PU unterstrichen, es müsse ein Zeichen gesetzt werden. Die Betreuungsentschädigung wurde mit 42 gegen 19 Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Der Kantonsrat erhält ein neues Instrument: die parlamentarische Initiative. Sie soll dem Kantonsrat die Möglichkeit geben, aktiv zu werden, wenn der Regierungsrat eine Motion nach Meinung des Parlaments ungenügend umsetzt oder wenn es sich um kleinere Verfassungs- oder Gesetzesrevisionen handelt, die ohne weiteres von Ratsmitgliedern ausformuliert werden können. Die parlamentarische Initiative muss durch ein Vorprüfungsverfahren.

Das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung, welchen in der Schlussabstimmung deutlich zugestimmt wurde, stellen den legislativen Teil der Ausserrhoder Staatsleitungsreform dar. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Zuvor wurde schon die Judikative gestärkt und professionalisiert. Mittlerweile arbeiten zwei vollamtliche Oberrichter und die Kantonsrichter mit erneuertem Verwaltungsapparat in Appenzell Ausserrhoden. In der Exekutive wurden die sieben ehemaligen Departemente auf fünf reduziert, denen fünf vollamtliche Regierungsräte vorstehen.

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