Keine Steuerbefreiung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Strassenverkehrssteuer nicht mehr zu bevorzugen. Die zwar emissionsarmen, aber schweren Fahrzeuge sollen ihren Anteil zum Strassenunterhalt leisten.

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Die Ausserrhoder Strassenverkehrssteuer richtet sich nicht nach den Emissionen eines Fahrzeugs, sondern nach dessen Gewicht. Ab 1. Januar 2018 werden die bis anhin steuerbegünstigen Elektro- und Hybridfahrzeuge wie jedes andere Fahrzeug besteuert.

Durch den Verzicht auf diese Vergünstigung werden ab dem nächsten Jahr bei den Strassenverkehrssteuern rund 100‘000 Franken Mehreinnahmen pro Jahr erwartet. Diese Einnahmen werden gemäss Gesetz zu rund zwei Dritteln für den Bau und Unterhalt der öffentlichen Strassen auf Kantons- und Gemeindeebene eingesetzt.

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