Regierungsrat will Wählbarkeits-Regelung den Gemeinden überlassen

Die Teilrevision des Gemeindegesetzes ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Änderungswünsche betrafen mehrheitlich die Wählbarkeit in die Gemeindebehörden. Trotz der Forderung, die Wählbarkeit kantonal zu regeln, hält der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden daran fest, dass dies die Gemeinden selber regeln sollen. Die Vorlage wird voraussichtlich am 25. September 2017 im Kantonsrat erstmals behandelt.

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Die Teilrevision des Gemeindegesetzes wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich unterstützt. Das Hauptanliegen der Revision betrifft die Frage nach dem Wohnsitz im Zeitpunkt der Wahl in eine Gemeindebehörde. Heute müssen Kandidierende im Moment der Wahl in der Gemeinde wohnen. Die Gesetzesrevision will ermöglichen, dass eine Wohnsitznahme in der Gemeinde erst nach der Wahl erfolgen muss, also bei Amtsantritt. Verschiedene Stimmen forderten im Rahmen der Vernehmlassung, dass diese Frage für alle Gemeinden einheitlich auf kantonaler Ebene geregelt werden soll.

Für den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden fehlt aber für eine einheitliche Regelung das übergeordnete öffentliche Interesse. Der Regierungsrat hält an der ursprünglich vorgeschlagenen Regelung fest, wonach jede einzelne Gemeinde diese Frage in den Gemeindeordnungen selber klären muss. Für alle soll aber gelten, dass der Wohnsitz spätestens mit dem Amtsantritt in die Gemeinde verlegt werden muss.

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