Kantonsgericht bestätigt Diskriminierung von Behinderten

Das Heilbad Unterrechstein hat am 4. Januar 2012 das Behindertengleichstellungsgesetz verletzt, als es eine Gruppe behinderter Kinder abwies, die nicht angemeldet war.

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Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein in Grub AR hat Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Zu diesem Schluss kommt das Ausserrhoder Kantonsgericht. Im Januar 2012 verweigerte das Heilbad fünf behinderten Kindern den Zutritt. Behindertenorganisationen sprechen von einem wegweisenden Urteil.
Der Vorfall ist über fünf Jahre her. Im Januar 2012 verweigerte das Heilbad fünf Kindern im Alter zwischen sechs und 14 Jahren der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg den Zutritt zum Bad. Die Begründung war, andere Gäste würden sich durch die Anwesenheit der körperlich und geistig behinderten Kinder gestört fühlen.
Im Juni 2012 machten drei Behindertenorganisationen von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch. Sie reichten eine sogenannte Feststellungsklage beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden ein. Nun hat das Gericht festgestellt, dass die Verantwortlichen des Bades eine Diskriminierung begingen, indem sie den Kindern wegen ihrer Behinderung den Zugang zum Bad verweigerten. Nun muss das Heilbad Verfahrenskosten von 4500 Franken übernehmen und den Klägerinnen eine Parteientschädigung von rund 34’000 Franken ausrichten.
Es sei das erste Mal, dass in der Schweiz eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen worden sei, schrieben die klagenden Behindertenorganisationen am Dienstag in einer Stellungnahme. «Wir erhoffen uns von dem Urteil eine schweizweite Signalwirkung», heisst es weiter.

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